Firmengründung · Auswandern · Internationale Struktur

Firmengründung im Ausland
— aber richtig
geprüft und tragfähig.

Firmengründung im Ausland: Auslandsgründung, Wohnsitzverlagerung oder internationale Struktur? Kanzlei Consilium prüft vertraulich, welches Zielland und welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passen — mit echter Substanz statt Briefkastenlogik und mit ehrlicher Einschätzung der Umsetzbarkeit.

Zielland & RechtsformSubstanz & WohnsitzSteuer & AnerkennungAntwort in 6 h
Kostenlos startenErstgespräch ohne Kosten oder Verpflichtung.
6 h ReaktionszeitAntwort innerhalb eines Werktages, Mo–Sa.
Dublin-BüroDirekter Zugang für Irland & EU-Themen.
Substanz zuerstKeine Scheinsitze, keine leeren Versprechen.
Vertrauen & Orientierung

Warum sich Mandanten für Kanzlei Consilium entscheiden.

Die bessere Frage lautet nicht „Wo gründe ich am schnellsten?", sondern ob Ihre Struktur im In- und Ausland anerkannt wird und dauerhaft trägt. Mit unserem eigenen Büro in Dublin sind wir vor Ort — mit festen Ansprechpartnern, die Sie durch jeden Schritt begleiten. Deshalb zählt bei uns nicht die lauteste Werbeaussage, sondern eine nüchterne Prüfung, saubere Dokumentation und diskrete Begleitung. So bleibt jede Firmengründung im Ausland rechtssicher und nachvollziehbar.

1

Dublin-Büro — Mitarbeiter dauerhaft vor Ort

Eine tragfähige Auslandsstruktur braucht echte Präsenz vor Ort. Ein Mitarbeiter unserer Kanzlei ist dauerhaft in Dublin ansässig und koordiniert Irland-Fälle vor Ort — kein Briefkasten, keine Ferndiagnose.

  • direkter Irland-Zugang ohne Umweg
  • Begleitung bei Behördengängen vor Ort
  • Dublin: +353 89 655 4730
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Kostenloses Erstgespräch, 6 h Reaktion

Sie müssen nicht wochenlang auf eine erste Rückmeldung warten. Kanzlei Consilium antwortet innerhalb von 6 Stunden — kostenlos, diskret, ohne Verpflichtung.

  • kein Vorschuss für die Erstprüfung
  • Antwort Mo–Sa innerhalb 6 Stunden
  • direkte Ansprechpartner mit Namen
3

Keine pauschalen Versprechen

Eine Firmengründung im Ausland wird bei uns nicht nach Werbeversprechen empfohlen, sondern nach Ihrer tatsächlichen Ausgangslage — Wohnsitz, Vorgeschichte und Umsetzbarkeit werden zuerst geprüft. Diese Prüfung ist die Basis für jede erfolgreiche Firmengründung im Ausland.

  • Substanz und Tätigkeit zuerst prüfen
  • keine Briefkasten- oder Scheinsitz-Logik
  • Risiken vor Kostenbindung erkennen
4

Substanz statt Siegel

Manche Anbieter werben mit Labels als Alleinstellungsmerkmal. Entscheidend für die spätere Anerkennung ist etwas anderes: echte wirtschaftliche Substanz und eine saubere, belegbare Dokumentation im Einzelfall.

  • eigenes Büro in Dublin statt Fernabwicklung
  • benannte Ansprechpartner, keine Hotline
  • Beweislage vor Werbeversprechen
Was wir einordnen

Gründung, Wohnsitz und Steuer — in der richtigen Reihenfolge.

Bei einer Firmengründung im Ausland prüfen wir zuerst, ob Ihr Vorhaben trägt, und ordnen dann Rechtsform, Wohnsitz und steuerliche Fragen ein — transparent und ohne falsche Versprechen.

A

Gründung & Rechtsform

Welche Gesellschaftsform passt zu Tätigkeit, Haftung und Zielmarkt — und was ist realistisch umsetzbar?

  • operative Gesellschaft, Holding oder Einzelstruktur
  • Rechtsform, Haftung und Gesellschafterfragen
  • realistische Einordnung von Aufwand und Kosten
B

Wohnsitz & Substanz

Ohne echten Aufenthalt und Substanz trägt keine Struktur. Wir klären, was tatsächlich erforderlich ist.

  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt
  • Substanz: Büro, Personal, Tätigkeit vor Ort
  • Wegzug aus Deutschland und Meldepflichten
C

Steuer & Anerkennung

Entscheidend ist, dass die Struktur im In- und Ausland anerkannt wird — nicht nur auf dem Papier funktioniert.

  • steuerliche Ansässigkeit und Doppelbesteuerung
  • Anerkennungsrisiken und Missbrauchsregeln
  • Zusammenspiel mit Steuerberatung im Zielland
Länderfokus

Sechs Zielregionen — jede einzeln im Blick.

Kein Land ist pauschal „das beste". Was passt, hängt von Tätigkeit, Substanz, Wohnsitz und Zielmarkt ab. Eine Orientierung, welche Region bei einer Firmengründung im Ausland wofür typischerweise geprüft wird.

IE
IRL
EU · englischsprachig

Irland — operative EU-Gesellschaft mit Substanz

Für echte Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt mit lokaler Präsenz. Direkter Zugang über unser Büro in Dublin — kein Fernbüro.

  • Substanz vor Ort
  • Dublin-Büro
  • EU-Binnenmarkt
AE
UAE
Relocation-Fokus

VAE / Dubai — Standort mit echtem Aufenthalt

Beliebt bei Standortverlagerung — trägt aber nur mit tatsächlichem Aufenthalt und Substanz vor Ort, nicht als reine Papierlösung.

  • tatsächlicher Aufenthalt
  • Substanz nötig
  • keine Papierlösung
Wohnsitz zentralJetzt anfragen →
CY
CYP
EU · etabliert

Zypern — EU-Struktur mit lokaler Substanz

Für international ausgerichtete Vorhaben innerhalb der EU, sofern Substanz, Verwaltung und Dokumentation stimmen.

  • lokale Verwaltung
  • Dokumentation
  • EU-Rahmen
US
USA
Marktzugang

USA (LLC) — für US- und Online-Geschäft

Interessant für den Zugang zum US-Markt und für Online-Modelle. Die steuerliche Behandlung in Deutschland ist sorgfältig zu prüfen.

  • US-Marktzugang
  • Online-Modelle
  • DE-Steuer prüfen
Einzelfall prüfenJetzt anfragen →
UK
GBR
Nicht-EU · Marktzugang

Vereinigtes Königreich — Limited für internationales Geschäft

Etablierte, englischsprachige Rechtsform (Ltd.) mit Zugang zum UK-Markt. Seit dem Brexit außerhalb der EU — die steuerliche Behandlung in Deutschland und die Substanz sind sorgfältig zu prüfen.

  • englischsprachig
  • UK-Marktzugang
  • Nicht-EU (Brexit)
Einzelfall prüfenJetzt anfragen →
TR
TUR
Wohnsitz-Option

Türkei — Wohnsitzverlagerung im Einzelfall

Kann bei echter Verlagerung des Lebensmittelpunkts eine Option sein. Die konkreten Voraussetzungen und Folgen sind streng im Einzelfall zu prüfen.

  • echte Verlagerung
  • Einzelfallprüfung
  • aktuelles Recht
Individuell prüfenJetzt anfragen →
EU
HLD
Struktur · Beteiligungen

Holding — Struktur für Beteiligungen und Vermögen

Für Gesellschafter mit mehreren Beteiligungen oder Vermögenswerten. Ob und wo eine Holding sinnvoll ist, hängt von Struktur, Sitz und steuerlicher Anerkennung ab — nicht von Werbeversprechen.

  • Struktur vor Standort
  • Anerkennung prüfen
  • keine Pauschallösung
Struktur­frageJetzt anfragen →
DE
GMBH
Inland · GmbH/UG

Deutschland — GmbH oder UG im Inland gründen

Nicht jedes Vorhaben braucht eine Firmengründung im Ausland. Für viele Tätigkeiten ist eine GmbH oder UG in Deutschland die einfachere, günstigere und rechtssicherere Lösung — ehrlich geprüft statt vorschnell verworfen.

  • Rechtsform klären
  • oft der einfachere Weg
  • klare Kosten
Rechtsrahmen

Firmengründung im Ausland: Diese deutschen Regeln gelten weiter.

Als EU-Bürger dürfen Sie sich nach Art. 49 AEUV in jedem Mitgliedstaat niederlassen und dort eine Gesellschaft gründen. Eine Firmengründung im Ausland löst die Verbindung zum deutschen Steuerrecht aber nicht automatisch. Vier Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie gründen:

  • Ort der Geschäftsleitung: Wird eine ausländische Gesellschaft tatsächlich von Deutschland aus geführt, ist sie nach § 1 KStG in Verbindung mit § 10 AO in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Entscheidend ist, wo die wesentlichen Entscheidungen fallen, nicht wo die Gesellschaft registriert ist.
  • Hinzurechnungsbesteuerung: Erzielt eine Auslandsgesellschaft passive, niedrig besteuerte Einkünfte, können diese nach §§ 7 bis 13 AStG den deutschen Gesellschaftern zugerechnet werden.
  • Wegzugsbesteuerung: Wer Deutschland verlässt und Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hält, muss nach § 6 AStG unter Umständen die stillen Reserven versteuern, auch ohne Verkauf.
  • Anzeigepflicht: Die Gründung oder der Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft ist dem Finanzamt nach § 138 Abs. 2 AO anzuzeigen, sofern die dort genannten Schwellen erreicht werden.

Ob eine Firmengründung im Ausland für Sie trägt, entscheidet sich deshalb an Wohnsitz, Geschäftsleitung und Substanz. Für Irland etwa gilt ein Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf Handelsgewinne, und zwischen Deutschland und Irland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Für die Vereinigten Arabischen Emirate dagegen gibt es seit 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland mehr.

Die konkrete steuerliche Gestaltung einer Firmengründung im Ausland klären wir gemeinsam mit Steuerberatung im Zielland. Wer diese Punkte vor der Firmengründung im Ausland klärt, vermeidet teure Korrekturen im Nachhinein. Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Prüfung

Was wir vor jeder Länderentscheidung konsequent prüfen.

Der häufigste Fehler ist die Länderwahl nach Werbeversprechen. Wir prüfen zuerst, ob Ihr Vorhaben überhaupt zu einer Firmengründung im Ausland passt.

  • Tätigkeit, Geschäftsmodell, Zielmarkt und Kundenstruktur
  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächlicher Lebensmittelpunkt
  • Substanz: Büro, Personal, Geschäftsleitung und reale Tätigkeit vor Ort
  • steuerliche Ansässigkeit, Wegzug, Doppelbesteuerung und Meldepflichten
  • Anerkennungsrisiken, Missbrauchsregeln, Kostenrahmen und nächste Schritte
Ablauf

So läuft die kostenlose Erstprüfung ab.

Bei jeder Firmengründung im Ausland ist das Ziel keine Verkaufsdiagnose, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

1
Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Vorhaben, Tätigkeit, Wohnsitz und Zielvorstellung. Wir antworten innerhalb von 6 Stunden.

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Optionen & Risiken einordnen

Wir prüfen, welche Länder und Strukturen realistisch sind — und wo Substanz oder Nachweise fehlen.

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Umsetzung vorbereiten

Sie erhalten eine klare Orientierung und, wo sinnvoll, die Abstimmung mit Steuerberatung im Zielland.

Nach der Gründung

Neue Firma — aber noch keine Website, die wirklich performt?

Die Gründung ist erledigt — jetzt muss Ihre Firma auch online überzeugen. Sichtwerk Digital baut Ihnen eine schnelle, moderne und conversion-starke Website: technisch sauber, suchmaschinenoptimiert und auf allen Geräten stark.

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Kostenloses Erstgespräch

Vorhaben schildern — ehrliche Einschätzung erhalten.

Sie planen eine Firmengründung im Ausland? Nennen Sie kurz Tätigkeit, Zielland, Wohnsitzsituation und Ziel. Sie erhalten innerhalb von 6 Stunden eine erste Einordnung.

KostenlosDiskret6 h ReaktionszeitKeine Garantieversprechen
Hilfreiche Angaben

Diese Angaben beschleunigen eine belastbare Ersteinschätzung.

Für eine fundierte Firmengründung im Ausland gilt: Je klarer die Eckdaten, desto besser lassen sich Länder, Strukturen und Risiken einordnen.

  • Tätigkeit, Geschäftsmodell und wichtigste Zielmärkte
  • aktueller Wohnsitz und Bereitschaft zur tatsächlichen Verlagerung
  • bestehende Gesellschaften, Beteiligungen oder Strukturen
  • Umsatz-/Gewinngrößenordnung und Mitarbeitersituation
  • Zeithorizont, Budget und konkrete Zielvorstellung
FAQ
Firmengründung im Ausland: Straße in einer internationalen Wirtschaftsmetropole

Firmengründung im Ausland: Häufige Fragen und Antworten.

Spare ich durch eine Auslandsgründung automatisch Steuern?+

Nein. Ohne echte Verlagerung von Wohnsitz, Geschäftsleitung und Substanz bleibt es in der Regel bei der Besteuerung wie bisher. Entscheidend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt, nicht der Ort der Registrierung.

Was bedeutet „Substanz" — und warum ist sie so wichtig?+

Substanz meint echte Geschäftstätigkeit vor Ort: Büro, Personal, Geschäftsleitung und reale Abläufe. Eine reine Briefkastenadresse wird im Zweifel nicht anerkannt und kann die gesamte Struktur gefährden.

Reicht ein Scheinwohnsitz im Ausland?+

Nein. Ein Scheinwohnsitz trägt nicht und ist riskant. Wer die steuerlichen Vorteile eines Landes nutzen möchte, muss den Lebensmittelpunkt tatsächlich dorthin verlagern — mit allen Konsequenzen.

Was ist bei einem Wegzug aus Deutschland zu beachten?+

Beim Wegzug können unter anderem die Wegzugsbesteuerung, Meldepflichten und die weitere Anknüpfung an Deutschland relevant sein. Diese Punkte sollten vor jeder Entscheidung geprüft werden.

Welches Land ist das beste für meine Gründung?+

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Passend ist das Land, das zu Ihrer Tätigkeit, Ihrem Wohnsitz, Ihrer Substanz und Ihrem Zielmarkt passt — deshalb steht am Anfang immer die Prüfung, nicht die Länderwahl.

Übernimmt Kanzlei Consilium auch die Steuerberatung im Zielland?+

Wir ordnen ein und koordinieren. Für die konkrete steuerliche Umsetzung arbeiten wir, wo sinnvoll, mit Steuerberatung im Zielland zusammen — damit die Struktur auch praktisch trägt.

Gibt es eine Garantie für ein bestimmtes steuerliches Ergebnis?+

Nein. Seriöse Beratung verspricht kein garantiertes Ergebnis. Ziel ist eine realistische Einordnung von Chancen, Risiken, Voraussetzungen und nächsten Schritten.

Ab wann lohnt sich ein Erstgespräch?+

Sinnvoll ist eine Prüfung, bevor Sie gründen, Verträge schließen oder umziehen. Je früher die Lage strukturiert wird, desto eher lassen sich Fehlkonstruktionen und unnötige Kosten vermeiden.

Nächster Schritt

Firmengründung im Ausland: Bevor Sie gründen, lassen Sie es prüfen.

Ob Auslandsgründung, Wohnsitzverlagerung oder internationale Struktur: Am Anfang steht eine klare, diskrete und realistische Einschätzung — kostenlos und ohne Verpflichtung.

Kostenlose Erstprüfung

Vorhaben schildern — ehrliche Einschätzung erhalten.

Nennen Sie kurz Tätigkeit, Zielregion und Wohnsitzsituation. Sie erhalten eine transparente Einordnung – diskret, unverbindlich und ohne falsche Versprechen.

Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte rufen Sie uns direkt an: 030 75435183.
Alexander Maria, Director Kanzlei Consilium
Sprechen Sie direkt mit mir — nicht mit einer Hotline.Alexander Maria · Director, Kanzlei Consilium
oder direkt anrufen: 030 75435183

Vielen Dank – Ihre Anfrage ist eingegangen.

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 6 Stunden. Bei Dringlichkeit erreichen Sie uns direkt unter 030 75435183.

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