Irland bietet mit rund 12 Monaten bis zur automatischen Restschuldbefreiung (Discharge) eines der kürzesten Insolvenzverfahren der EU — anerkannt in Deutschland über die EuInsVO 2015/848. Kanzlei Consilium prüft vertraulich und unverbindlich, ob dieser Weg für Ihre Schuldenlage, Ihren Lebensmittelpunkt und Ihre Gläubigerstruktur tatsächlich trägt. Mit eigenem Büro in Dublin.


Der direkte Vergleich zeigt, warum sich die Privatinsolvenz in Irland für viele lohnt — vorausgesetzt, Wohnsitz und COMI werden rechtssicher aufgebaut.
Offene Rechnungen bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern summieren sich — jeden Monat wird der finanzielle Spielraum kleiner.
Sind erst vollstreckbare Titel da, greifen Pfändungen auf Konto und Gehalt zu — der finanzielle Handlungsspielraum schrumpft weiter.
Sie verlagern Ihren Lebensmittelpunkt nach Irland: Nach rund zwölf Monaten folgt die Restschuldbefreiung im Regelfall automatisch — und wird EU-weit anerkannt.
Die Privatinsolvenz in Deutschland dauert drei Jahre, arbeitet mit festen Pfändungstabellen und nimmt bestimmte Forderungen dauerhaft aus (§ 302 InsO).
Voraussetzungen auf einen Blick — ob das irische Verfahren zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Die bessere Frage lautet nicht „Welches Land ist am schnellsten?", sondern ob die Privatinsolvenz Irland bei Ihrer Schuldenlage, Ihren Unterlagen, Ihrem COMI und Ihren Gläubigern überhaupt belastbar ist. Mit unserem eigenen Büro in Dublin sind wir dauerhaft für Sie vor Ort — nicht aus der Ferne, sondern mit einem festen Ansprechpartner, der Sie durch jeden Schritt begleitet. Deshalb zählt bei uns nicht die lauteste Werbeaussage, sondern eine nüchterne Prüfung, saubere Dokumentation und diskrete Kommunikation.
Privatinsolvenz Irland-Verfahren brauchen echte Präsenz. David Grunewald ist direkt in Dublin erreichbar und koordiniert Irland-Fälle vor Ort — kein Briefkasten, keine Ferndiagnose.
Sie müssen nicht wochenlang auf eine erste Rückmeldung warten. Kanzlei Consilium antwortet innerhalb von 24 Stunden — kostenlos, diskret, ohne Verpflichtung.
Die Privatinsolvenz in Irland wird nicht nach Werbeversprechen empfohlen, sondern nach Ihrer tatsächlichen Ausgangslage, Dokumentation und Umsetzbarkeit.
Manche Anbieter werben mit Lizenzen und Labels als Alleinstellungsmerkmal. Entscheidend für Gericht und Anerkennung ist etwas anderes: echte Präsenz, ein real aufgebauter Lebensmittelpunkt und eine saubere Beweislage im Einzelfall.
Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung: Vom ersten Tag an begleiten wir jeden einzelnen Schritt, der Ihren Lebensmittelpunkt in Irland trägt — Sie stehen nie allein da.
Wir finden Ihre Wohnung in Irland — Mietvertrag auf Ihren eigenen Namen, als Fundament Ihres Lebensmittelpunkts.
Anmeldung bei der irischen Sozialversicherung — wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie zum Termin.
Kontoeröffnung bei einer irischen Bank inklusive Karte — Ihr Zahlungsverkehr läuft ab Tag eins vor Ort.
Handy, Internet, Strom: Wir schließen die Alltagsverträge mit Ihnen ab — jeder Vertrag stärkt Ihren COMI-Nachweis.
Eigene irische Limited oder Anstellung bei einem internationalen Arbeitgeber — wir bauen Ihre Erwerbsstruktur auf.
Führerscheinumschreibung, Versicherungen, Behördengänge — wir kümmern uns um jedes Detail Ihrer Ankunft.
Irland hat mit rund einem Jahr die kürzeste Wohlverhaltensphase der EU — statt drei Jahren in Deutschland (§ 287 Abs. 2 InsO). Nach Ablauf der zwölf Monate erfolgt die Restschuldbefreiung („Discharge") im Regelfall automatisch, ohne weitere Verhandlung.
≈ 12 MonateStatt starrer deutscher Tabellenbeträge (§ 850c ZPO) gelten die Reasonable Living Expenses: Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten — Grundbedarf, Miete, Auto, Kinderbetreuung — sind geschützt. In einem Familienbeispiel können das rund 5.500 € im Monat sein, deutlich mehr als der deutsche Pfändungsschutz.
RLE-ModellSteuerschulden, Bürgschaften und die persönliche Haftung als Geschäftsführer werden erfasst. Anders als in Deutschland, wo Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach § 302 InsO bestehen bleiben, können im irischen Verfahren (Personal Insolvency Act 2012) auch solche Forderungen einbezogen werden — im Einzelfall zu prüfen.
Fresh StartManche Anbieter führen drei Länder im Katalog. Wir haben uns anders entschieden — aus Überzeugung, nicht aus Mangel.
Statt mehrere Rechtsordnungen halb zu bedienen, konzentrieren wir uns auf die irische Bankruptcy: Abläufe, Zuständigkeiten, Fristen und typische Fallstricke kennen wir aus der laufenden Praxis — nicht aus der Broschüre.
Ein belastbarer Lebensmittelpunkt entsteht vor Ort, nicht am Telefon. David Grunewald ist dauerhaft in Dublin und begleitet Wohnung, Konto, Behörden und Alltag persönlich — ohne Umweg über Partnernetzwerke.
Dann sagen wir es Ihnen offen. Wenn Ihre Konstellation in Irland nicht belastbar ist, verkaufen wir Ihnen kein Ausweichland — sondern erklären nachvollziehbar, warum wir abraten.

Eine seriöse Einschätzung beginnt nicht beim Wunschland, sondern bei den Fakten: Schuldenhöhe, Forderungsarten, Gläubiger, Pfändungen, COMI, Wohnsitz, Unterlagen und Anerkennungsrisiken.
Welche Forderungen bestehen, von wem, mit welchem Druck und in welcher Höhe?
Kontopfändung, Lohnpfändung, Titel, Finanzamt und akute Vollstreckung einordnen.
Länderoptionen nur bei tragfähigem Lebensmittelpunkt, COMI und Dokumentation.
Erst belastbar prüfen, dann Land und Strategie entscheiden — nicht umgekehrt.
Schulden betreffen selten nur eine Zahl. Sie blockieren Konten, Unternehmen, Familie, Investitionen und persönliche Handlungsfähigkeit. Eine strukturierte EU-Prüfung — insbesondere Privatinsolvenz Irland — zeigt, ob ein geordneter Neustart realistisch vorbereitet werden kann.
Entscheidend ist nicht nur die Gesamtsumme. Wichtig sind Forderungsarten, Gläubigerzahl, Titel, Sicherheiten und ob einzelne Gläubiger bereits massiv Druck ausüben.
Wenn Konten, Einkommen oder Vermögen betroffen sind, muss zügig geklärt werden, welche Optionen realistisch sind und welche Fehler die Lage verschärfen würden.
Eine Privatinsolvenz Irland kann attraktiv sein, wenn sie rechtlich und dokumentarisch sauber vorbereitet wird. Entscheidend sind COMI, Wohnsitz, Unterlagen und Gläubigerkommunikation.
Ein selbständiger Unternehmer aus Bayern wandte sich mit laufender Kontopfändung, titulierten Forderungen von drei Gläubigern und drohender Durchgriffshaftung an Kanzlei Consilium. Nach strukturierter Prüfung von Schuldenbild, COMI-Voraussetzungen, Wohnsitz- und Bankbezügen sowie Unterlagenlage wurde innerhalb von sechs Wochen eine realistische Privatinsolvenz Irland-Strategie erarbeitet — inklusive klarer Einordnung, welche Schritte notwendig sind und welche Risiken vorab ausgeräumt werden müssen.
Der häufigste Fehler ist eine Länderentscheidung nach Werbeversprechen. Wir prüfen zuerst, ob Ihre Ausgangslage überhaupt zu einer Privatinsolvenz Irland oder EU-Strategie passt.
Ziel ist keine Verkaufsdiagnose, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Sie schildern Schuldenhöhe, Gläubiger, Pfändungen, Einkommen, Wohnsitz und Unterlagen. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Ihre Lage wird auf realistische EU-Optionen, COMI-Anforderungen, Unterlagenlücken und Alternativen geprüft.
Sie erhalten eine klare Einschätzung: Privatinsolvenz Irland weiterverfolgen, Voraussetzungen klären — oder andere Strategie wählen.
Das Centre of Main Interests entscheidet nach Art. 3 EuInsVO 2015/848, ob Irland überhaupt zuständig ist. Gerichte und Gläubiger prüfen objektive, für Dritte erkennbare Merkmale — nicht die Meldeadresse. Vertiefung: COMI einfach erklärt →
Eine tatsächlich genutzte Wohnung, ein irisches Bankkonto mit echten Umsätzen, Erwerbstätigkeit oder unternehmerische Aktivität, laufende Verträge und ein nachvollziehbarer Alltag vor Ort — das ist die Substanz, auf die es ankommt.
Eine Adresse ohne gelebten Alltag, Flüge nur zu Terminen, keine wirtschaftliche Anbindung: Solche Konstruktionen halten weder einer Gläubiger-Anfechtung noch der späteren Anerkennungsprüfung stand. Kanzlei Consilium begleitet solche Wege nicht.
Mietvertrag, Kontoauszüge, Arbeits- oder Auftragsnachweise, Versorgerverträge, PPSN — die Dokumentation wird ab dem ersten Tag strukturiert aufgebaut, damit die Zuständigkeit Irlands im Antragszeitpunkt belastbar nachweisbar ist.
Nein. Eine Privatinsolvenz Irland ist kein Standardprodukt. Entscheidend sind Schuldenhöhe, Gläubigerstruktur, Forderungsarten, Wohnsitz, COMI, Vermögen, Einkommen, Unterlagen und die Frage, ob die gewählte EU-Strategie tatsächlich belastbar umgesetzt werden kann.
Als Orientierung: Ab etwa 60.000 € Gesamtverschuldung stehen die Kosten des Verfahrens — Gerichts- und Verfahrenskosten, COMI-Aufbau, Lebenshaltung in Irland, anwaltliche Begleitung — in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Entlastung. Darunter ist häufig eine außergerichtliche Einigung oder die deutsche Privatinsolvenz der bessere Weg. Eine feste Untergrenze gibt es nicht; entscheidend bleibt die Erstprüfung im Einzelfall.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient der strukturierten Prüfung Ihrer Ausgangslage. Eine Kostenbindung entsteht erst, wenn Sie sich bewusst für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden.
Privatinsolvenz Irland ist eine der meistgenutzten EU-Insolvenz-Optionen. David Grunewald ist vor Ort in Dublin und koordiniert Irland-Verfahren direkt mit dem Insolvency Service of Ireland (ISI).
COMI steht für den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen. Bei Privatinsolvenz Irland muss der COMI tatsächlich in Irland liegen. Ein Scheinwohnsitz oder eine Briefkastenadresse ersetzt keine tragfähige Strategie — und kann das gesamte Verfahren gefährden.
Nein. Seriöse Beratung verspricht keine garantierte Entschuldung. Ziel der Prüfung ist, Chancen, Risiken, Unterlagenlücken, COMI-Fragen und die nächsten Schritte realistisch einzuordnen.
Privatinsolvenz Irland ca. 1 Jahr. Davor liegt eine COMI-Verlegung von rund sechs Monaten. Diese Angaben sind Orientierung — entscheidend bleiben COMI, Unterlagen, Einkommen, Vermögen und gerichtliche Einordnung.
Nicht automatisch. Gerade bei Steuerforderungen, deliktischen Forderungen oder Geschäftsführerhaftung muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Restschuldbefreiung praktisch und rechtlich tragfähig wäre.
Ja. Wenn eine Privatinsolvenz Irland nicht sinnvoll erscheint, können außergerichtliche Einigungen, Verhandlungen, Ratenmodelle oder andere Schuldenstrategien realistischer sein.
Kern ist der Personal Insolvency Act 2012 (novelliert 2015). Hinzu kommen die EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 für die europaweite Anerkennung, der Bankruptcy Act 1988 sowie der Courts and Civil Law Act 2023. Die irische Restschuldbefreiung wird darüber grundsätzlich in allen EU-Staaten anerkannt.
Zentral sind die Verlegung des Lebensmittelpunkts (COMI) nach Irland für zunächst rund sechs Monate, Verbindlichkeiten ab etwa 20.000 € und eine nachweisbare Zahlungsunfähigkeit. Die Gerichtsgebühr liegt bei rund 200 €. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall belastbar erfüllbar sind, prüfen wir vorab im kostenlosen Erstgespräch.
In der Regel nahezu alle: Steuerforderungen, Kredite, Kreditkarten-, Bank- und Geschäftsschulden, Bürgschaften, Miet-, Versorger- und Sozialversicherungsforderungen, Leasing und Inkasso. Anders als in Deutschland (§ 302 InsO) können grundsätzlich auch zivilrechtliche deliktische Forderungen erfasst sein, soweit keine strafrechtliche Geldbuße verhängt wurde. Die Einordnung erfolgt einzelfallbezogen.
Unterhaltsverpflichtungen, von einem Strafgericht verhängte Geldbußen, nach Verfahrenseröffnung neu entstandene Schulden sowie bestimmte Studienkredite. Bei besicherten Forderungen bleibt der durch die Sicherheit gedeckte Teil bestehen.
Irland kennt keine starren Freigrenzen, sondern die Reasonable Living Expenses (RLE) des ISI. Set Costs beginnen bei rund 1.178,84 € (Einzelperson) bzw. 1.918,70 € (Paare) monatlich (Stand 10/2025); angemessene Wohnkosten, Transport, Kinderbetreuung und Versicherungen kommen hinzu. Die Werte sind Orientierung und werden individuell berechnet.
Dann kann ein Income Payment Agreement (IPA) nach dem Bankruptcy Act 1988 greifen, das überschüssige Beträge für bis zu drei Jahre einbezieht. Bleiben Sie innerhalb der RLE, entsteht in der Regel kein IPA. Einkommensänderungen sind unverzüglich zu melden und vollständig offenzulegen.
Bei einer irischen Limited ist eine Director-Tätigkeit ohne gerichtliche Genehmigung (Section 132 Companies Act 2014) grundsätzlich untersagt; eine Genehmigung kann beantragt werden. Bei ausländischen Gesellschaften (z. B. deutsche GmbH, spanische SL, lettische SIA) bestehen in der Regel keine Einschränkungen. Freiberufliche Tätigkeit ist möglich – alle Einkünfte sind offenzulegen und fließen in die RLE-Berechnung ein.
Ja. Als EU-Bürger genießen Sie über die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG Reisefreiheit; eine Privatinsolvenz ist keine Freiheitsstrafe. Kürzere Reisen bis etwa drei Wochen sind unproblematisch; bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Personal Insolvency Practitioner, damit der COMI in Irland nicht gefährdet wird.
Von der kostenlosen Erstprüfung über die rund sechsmonatige COMI-Verlegung, die praktische Organisation (Wohnung, PPS-Anmeldung, Bankkonto) und das PIP-Gutachten bis zur Antragseinreichung, ISI-Stellungnahme und überwiegend digitalen Gerichtsverhandlung. Ab der Insolvenzerklärung läuft die 12-monatige Wohlverhaltensphase; danach folgt der Discharge im Regelfall automatisch.
Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, unverzügliche Meldung von Änderungen (Einkommen, Adresse, Vermögen, Erbschaften), zeitnahe Vorlage angeforderter Unterlagen, eine angemessene Erwerbstätigkeit bzw. ernsthafte Jobsuche sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen – meist digitalen – Terminen.
Verbesserungen wie Verschlechterungen sind dem Personal Insolvency Practitioner unverzüglich zu melden; die Zahlungen werden neu berechnet, die RLE-Grenzen gelten weiter. Eine Einkommensverbesserung gefährdet die Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht; bei unverschuldeten Notlagen zeigen die Gerichte in der Regel Verständnis.
Eine Privatinsolvenz ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Häufig besteht keine generelle Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber; Ausnahmen können bei Tätigkeiten mit Vermögensverwaltung bestehen (z. B. Bank, Versicherung, Treuhand). Eine Pfändung erfolgt nur in Höhe des pfändbaren Teils; unterhalb des RLE regelmäßig gar nicht.
Über das öffentliche Register des Insolvency Service of Ireland (isi.gov.ie) und das Amtsblatt Iris Oifigiúil – beides außerhalb Irlands im Alltag meist ohne Bedeutung. Eine gesonderte Eintragung der irischen Insolvenz in deutschen oder österreichischen Registern erfolgt nach derzeitiger Praxis nicht.
Nach dem Discharge können Sie in der Regel die Löschung nicht mehr erforderlicher negativer Einträge verlangen (u. a. EU-VO 2015/848, Art. 17 DSGVO, § 35 BDSG) und erlangen grundsätzlich Ihre Geschäfts- und Kreditfähigkeit zurück. Die Speicherdauer nach einer Restschuldbefreiung ist Gegenstand aktueller Rechtsprechung. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Pfändbares Vermögen geht mit der Adjudication auf den Official Assignee über und kann zur Gläubigerbefriedigung verwertet werden. Geschützt bleiben notwendiger Hausrat, Arbeitsmittel und angemessene persönliche Gegenstände. Immobilien und größere Vermögenswerte werden im Erstgespräch offen besprochen — wer Vermögen verschweigt, riskiert die Restschuldbefreiung.
Maßgeblich ist, dass der COMI im Zeitpunkt der Antragstellung nachweisbar in Irland liegt. Während des Verfahrens bestehen Mitwirkungs- und Erreichbarkeitspflichten gegenüber dem Official Assignee. Ein vorschneller, vollständiger Rückzug kann die Beweislage und im Ernstfall die Anerkennung schwächen — der richtige Zeitpunkt wird daher im Einzelfall geplant, nicht pauschal zugesagt.
Ja. Gläubiger können die internationale Zuständigkeit angreifen, wenn sie belegen, dass der COMI tatsächlich nicht in Irland lag. Solche Angriffe scheitern regelmäßig an einer sauber dokumentierten, real gelebten Verlagerung — und genau daran arbeitet die Vorbereitung von Anfang an. Bei einer Briefkasten-Konstruktion wäre das Risiko dagegen erheblich.
Bankruptcy ist das gerichtliche Insolvenzverfahren mit automatischem Discharge nach rund zwölf Monaten. Ein PIA ist eine geregelte Vereinbarung mit den Gläubigern über einen zugelassenen Personal Insolvency Practitioner — es kann mehrere Jahre laufen, erlaubt aber unter Umständen den Erhalt bestimmter Vermögenswerte. Welcher Weg passt, hängt von Vermögen, Einkommen und Gläubigerstruktur ab und wird in der Erstprüfung eingeordnet.
Ja. Ein irisches Konto ist nicht nur zulässig, sondern als Teil der gelebten COMI-Substanz ausdrücklich sinnvoll. Einschränkungen gelten bei Kreditaufnahme: Ab einer gesetzlichen Schwelle muss der Kreditgeber über die laufende Insolvenz informiert werden. Mit dem Discharge entfallen diese Beschränkungen.
Die Gesamtkosten setzen sich aus Gerichts- und Verfahrenskosten, den realen Lebenshaltungs- und Wohnkosten für den COMI-Aufbau sowie der anwaltlichen Begleitung zusammen. Seriös lässt sich das erst nach der Erstprüfung beziffern, weil Schuldenbild und Ausgangslage den Aufwand bestimmen. Die Erstprüfung selbst ist kostenlos — eine Kostenbindung entsteht erst mit bewusster Mandatierung.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einschätzung zur Insolvenz in Irland – diskret, kostenlos und ohne Verpflichtung. Was finanziell auf Sie zukommt: ehrliche Kostenaufstellung →
Persönlich bearbeitet von Alexander MariaWir melden uns innerhalb von 24 Stunden (Mo–Sa). Bei Dringlichkeit erreichen Sie uns direkt unter 030 75435183.
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