Privatinsolvenz Irland · Bankruptcy · COMI · Restschuldbefreiung nach rund 12 Monaten

Privatinsolvenz Irland —
in rund 12 Monaten zur
Restschuldbefreiung. Geprüft, nicht versprochen.

Irland bietet mit rund 12 Monaten bis zur automatischen Restschuldbefreiung (Discharge) eines der kürzesten Insolvenzverfahren der EU — anerkannt in Deutschland über die EuInsVO 2015/848. Kanzlei Consilium prüft vertraulich und unverbindlich, ob dieser Weg für Ihre Schuldenlage, Ihren Lebensmittelpunkt und Ihre Gläubigerstruktur tatsächlich trägt. Mit eigenem Büro in Dublin.

Ab ca. 60.000 € SchuldenCOMI & Anerkennung4 EU-LänderoptionenDublin-Büro vor OrtAntwort in 6 h
Kostenlos startenErstgespräch ohne Kosten oder Verpflichtung.
6 h ReaktionszeitAntwort innerhalb eines Werktages, Mo–Sa.
Dublin-BüroMitarbeiter dauerhaft vor Ort — direkter Irland-Zugang.
EU-weit vernetztAnerkennung grundsätzlich in allen EU-Staaten.
Der Weg aus der Schuldenlast

Wenn der deutsche Weg zäh wird — Irland eröffnet die Abkürzung.

Der Druck steigt

Offene Rechnungen bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern summieren sich — jeden Monat wird der finanzielle Spielraum kleiner.

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Der Zugriff beginnt

Sind erst vollstreckbare Titel da, greifen Pfändungen auf Konto und Gehalt zu — der finanzielle Handlungsspielraum schrumpft weiter.

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Der irische Weg

Sie verlagern Ihren Lebensmittelpunkt nach Irland: Nach rund zwölf Monaten folgt die Restschuldbefreiung im Regelfall automatisch — und wird EU-weit anerkannt.

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Die deutsche Alternative

Die Privatinsolvenz in Deutschland dauert drei Jahre, arbeitet mit festen Pfändungstabellen und nimmt bestimmte Forderungen dauerhaft aus (§ 302 InsO).

Echter Lebensmittelpunkttatsächlich in Irland gelebt, rund 6 Monate vor Antrag
Schulden ab ca. 60.000 €nach oben offen
Zahlungsunfähiglaufende Verpflichtungen sind nicht mehr zu bedienen
Überschaubare KostenVerwalter rund 200 €, Gericht rund 60 €

Voraussetzungen auf einen Blick — ob das irische Verfahren zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Deutschland vs. Irland

Warum der Weg über Irland den Unterschied macht.

Der direkte Vergleich zeigt, warum sich die Privatinsolvenz in Irland für viele lohnt — vorausgesetzt, Wohnsitz und COMI werden rechtssicher aufgebaut.

Deutschland

Der klassische Weg
DauerRegelinsolvenz mit rund 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung
VerfahrenLangwieriges Verfahren mit mehrjähriger Wohlverhaltensphase
NeustartWirtschaftlicher Neuanfang erst nach Jahren
BelastungLange Bindung, Pfändungen über den gesamten Zeitraum
VS

Irland / EU

Der schnellere Weg
DauerBankruptcy mit automatischem Discharge nach rund 12 Monaten
VerfahrenFeste Jahresfrist nach Section 85A, klar strukturiert
NeustartFresh Start bereits nach einem Jahr — bei ordnungsgemäßem Verlauf
AnerkennungEU-weit anerkannt über die EuInsVO 2015/848
Ihre Vorteile in Irland

Drei Gründe, warum der irische Weg für viele der bessere ist.

Argument 1

Rund 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung

Irland hat mit rund einem Jahr die kürzeste Wohlverhaltensphase der EU — statt drei Jahren in Deutschland (§ 287 Abs. 2 InsO). Nach Ablauf der zwölf Monate erfolgt die Restschuldbefreiung („Discharge") im Regelfall automatisch, ohne weitere Verhandlung.

12 Monate
Argument 2

Deutlich mehr zum Leben

Statt starrer deutscher Tabellenbeträge (§ 850c ZPO) gelten die Reasonable Living Expenses: Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten — Grundbedarf, Miete, Auto, Kinderbetreuung — sind geschützt. In einem Familienbeispiel können das rund 5.500 € im Monat sein, deutlich mehr als der deutsche Pfändungsschutz.

RLE-Modell
Argument 3

Auch schwierige Forderungen — Ihre zweite Chance

Steuerschulden, Bürgschaften und die persönliche Haftung als Geschäftsführer werden erfasst. Anders als in Deutschland, wo Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach § 302 InsO bestehen bleiben, können im irischen Verfahren (Personal Insolvency Act 2012) auch solche Forderungen einbezogen werden — im Einzelfall zu prüfen.

Fresh Start
Ausgangslage

Wenn Schulden, Pfändungen und Gläubiger Ihre Handlungsfähigkeit blockieren.

Schulden betreffen selten nur eine Zahl. Sie blockieren Konten, Unternehmen, Familie, Investitionen und persönliche Handlungsfähigkeit. Eine strukturierte EU-Prüfung — insbesondere Privatinsolvenz Irland — zeigt, ob ein geordneter Neustart realistisch vorbereitet werden kann.

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Schuldenbild, Forderungsarten & Gläubigerdruck

Entscheidend ist nicht nur die Gesamtsumme. Wichtig sind Forderungsarten, Gläubigerzahl, Titel, Sicherheiten und ob einzelne Gläubiger bereits massiv Druck ausüben.

  • private, unternehmerische, steuerliche oder gemischte Schulden
  • mehrere Gläubiger, titulierte oder unklare Forderungen
  • laufender wirtschaftlicher, persönlicher oder familiärer Druck
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Pfändung, Titel, Finanzamt & Vollstreckung

Wenn Konten, Einkommen oder Vermögen betroffen sind, muss zügig geklärt werden, welche Optionen realistisch sind und welche Fehler die Lage verschärfen würden.

  • Kontopfändung, Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher oder Vollstreckung
  • laufende Mahnverfahren, Titel, Vergleiche oder Ratenpläne
  • akuter Druck durch Banken, Finanzamt oder private Gläubiger
EU

Privatinsolvenz Irland mit Anerkennungsrisiken prüfen

Eine Privatinsolvenz Irland kann attraktiv sein, wenn sie rechtlich und dokumentarisch sauber vorbereitet wird. Entscheidend sind COMI, Wohnsitz, Unterlagen und Gläubigerkommunikation.

  • Irland als Weg — COMI & Wohnsitz zuerst
  • COMI, Wohnsitz und tatsächlicher Lebensmittelpunkt
  • Anerkennung, Dokumentationskette und Gläubigerrisiken
Fallbeispiel

Unternehmer, 52 Jahre, ca. 280.000 € Schulden — Privatinsolvenz Irland-Prüfung nach 6 Wochen abgeschlossen

Ein selbständiger Unternehmer aus Bayern wandte sich mit laufender Kontopfändung, titulierten Forderungen von drei Gläubigern und drohender Durchgriffshaftung an Kanzlei Consilium. Nach strukturierter Prüfung von Schuldenbild, COMI-Voraussetzungen, Wohnsitz- und Bankbezügen sowie Unterlagenlage wurde innerhalb von sechs Wochen eine realistische Privatinsolvenz Irland-Strategie erarbeitet — inklusive klarer Einordnung, welche Schritte notwendig sind und welche Risiken vorab ausgeräumt werden müssen.

Irland als Option bestätigt COMI-Anforderungen geprüft Unterlagenlücken identifiziert Nächste Schritte klar definiert
Kanzlei Consilium – Standort Dublin (Irland), Ansprechpartner in Deutschland, Verfahrensländer Schweiz, Rumänien und Zypern
Standort Irland

Warum Kanzlei Consilium? Weil wir tatsächlich in Irland vor Ort sind.

Sitz in Dublin, Ansprechpartner in Deutschland — und die Verfahrensländer, die wir aus eigener Praxis kennen.

Standort Dublin · Korrespondenzadresse Deutschland · Verfahrensländer aus eigener Praxis
IEDublin — Sitz der Kanzlei. Ein Mitarbeiter unserer Kanzlei ist dauerhaft vor Ort und begleitet Wohnung, Konto und Behördentermine persönlich.
DEDeutschland — Ansprechpartner Alexander Maria. Erstanfragen unter 030 75435183, Antwort innerhalb von 6 Stunden.
EUVerfahrensland Irland. Bewusst nur ein Land — dafür Abläufe, Behörden und Fristen aus der laufenden Praxis.
Alexander Maria, Director Kanzlei Consilium – Ihr Ansprechpartner für die Privatinsolvenz in Irland
Antwort in 6 h
Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie direkt mit mir — nicht mit einer Hotline.

Alexander Maria, Director der Kanzlei Consilium. Ich nehme Ihre Anfrage persönlich entgegen, prüfe Schuldenbild, Gläubigerstruktur und COMI-Voraussetzungen und sage Ihnen offen, ob die Privatinsolvenz in Irland für Sie trägt. Kostenlos, diskret, Antwort innerhalb von 6 Stunden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenlos · Antwort in 6 h
Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte rufen Sie uns direkt an: 030 75435183.
Vielen Dank — Ihre Anfrage ist eingegangen. Alexander Maria meldet sich innerhalb von 6 Stunden bei Ihnen.
COMI verstehen

COMI ist keine Adresse — sondern ein belegbarer Lebensmittelpunkt.

Das Centre of Main Interests entscheidet nach Art. 3 EuInsVO 2015/848, ob Irland überhaupt zuständig ist. Gerichte und Gläubiger prüfen objektive, für Dritte erkennbare Merkmale — nicht die Meldeadresse. Vertiefung: COMI einfach erklärt

Was zähltObjektive Merkmale

Wohnung, Alltag, Konto, Verträge

Eine tatsächlich genutzte Wohnung, ein irisches Bankkonto mit echten Umsätzen, Erwerbstätigkeit oder unternehmerische Aktivität, laufende Verträge und ein nachvollziehbarer Alltag vor Ort — das ist die Substanz, auf die es ankommt.

Was scheitertBriefkasten-Logik

Scheinwohnsitz ohne Substanz

Eine Adresse ohne gelebten Alltag, Flüge nur zu Terminen, keine wirtschaftliche Anbindung: Solche Konstruktionen halten weder einer Gläubiger-Anfechtung noch der späteren Anerkennungsprüfung stand. Kanzlei Consilium begleitet solche Wege nicht.

Wie belegenDokumentation

Beweislage von Anfang an aufbauen

Mietvertrag, Kontoauszüge, Arbeits- oder Auftragsnachweise, Versorgerverträge, PPSN — die Dokumentation wird ab dem ersten Tag strukturiert aufgebaut, damit die Zuständigkeit Irlands im Antragszeitpunkt belastbar nachweisbar ist.

Der COMI muss im Zeitpunkt der Antragstellung in Irland liegen und für Dritte erkennbar sein (EuGH, u. a. Interedil C-396/09). Wie lange der Aufbau dauert und welche Nachweise nötig sind, hängt vom Einzelfall ab — pauschale Zusagen wären unseriös.
Prüfung

Was wir vor der Privatinsolvenz in Irland konsequent prüfen.

Der häufigste Fehler ist eine Länderentscheidung nach Werbeversprechen. Wir prüfen zuerst, ob Ihre Ausgangslage überhaupt zu einer Privatinsolvenz Irland oder EU-Strategie passt.

  • Schuldenhöhe, Gläubigerstruktur, Forderungsarten und titulierte Ansprüche
  • Einkommen, Vermögen, Immobilien, Beteiligungen und laufende Pfändungen
  • COMI, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Miet-, Arbeits- und Banknachweise
  • Unterlagenlage, Fristen, Dokumentationsfähigkeit und Umsetzbarkeit
  • Länderoptionen, Anerkennungsrisiken, Kostenrahmen und nächste Schritte
Ablauf

So läuft die kostenlose Erstprüfung ab.

Ziel ist keine Verkaufsdiagnose, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

1
Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Schuldenhöhe, Gläubiger, Pfändungen, Einkommen, Wohnsitz und Unterlagen. Wir antworten innerhalb von 6 Stunden.

2
Risiken und Optionen einordnen

Ihre Lage wird auf realistische EU-Optionen, COMI-Anforderungen, Unterlagenlücken und Alternativen geprüft.

3
Entscheidung sauber vorbereiten

Sie erhalten eine klare Einschätzung: Privatinsolvenz Irland weiterverfolgen, Voraussetzungen klären — oder andere Strategie wählen.

So läuft Ihre Ankunft

Effizientes Onboarding — wir organisieren Ihre komplette Ankunft in Irland.

Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung: Vom ersten Tag an begleiten wir jeden einzelnen Schritt, der Ihren Lebensmittelpunkt in Irland trägt — Sie stehen nie allein da.

Wohnungssuche & Mietvertrag

Wir finden Ihre Wohnung in Irland — Mietvertrag auf Ihren eigenen Namen, als Fundament Ihres Lebensmittelpunkts.

PPS-Nummer & PSC-Card

Anmeldung bei der irischen Sozialversicherung — wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie zum Termin.

Irisches Bankkonto

Kontoeröffnung bei einer irischen Bank inklusive Karte — Ihr Zahlungsverkehr läuft ab Tag eins vor Ort.

Irischer Handyvertrag

Handy, Internet, Strom: Wir schließen die Alltagsverträge mit Ihnen ab — jeder Vertrag stärkt Ihren COMI-Nachweis.

Firmengründung oder Jobsuche

Eigene irische Limited oder Anstellung bei einem internationalen Arbeitgeber — wir bauen Ihre Erwerbsstruktur auf.

Alle weiteren Formalitäten

Führerscheinumschreibung, Versicherungen, Behördengänge — wir kümmern uns um jedes Detail Ihrer Ankunft.

Fokus statt Breite

Warum wir bewusst nur Irland anbieten.

Manche Anbieter führen drei Länder im Katalog. Wir haben uns anders entschieden — aus Überzeugung, nicht aus Mangel.

Ein Land

Ein Verfahren, vollständig beherrscht

Statt mehrere Rechtsordnungen halb zu bedienen, konzentrieren wir uns auf die irische Bankruptcy: Abläufe, Zuständigkeiten, Fristen und typische Fallstricke kennen wir aus der laufenden Praxis — nicht aus der Broschüre.

Vor Ort

Eigenes Büro in Dublin

Ein belastbarer Lebensmittelpunkt entsteht vor Ort, nicht am Telefon. Ein Mitarbeiter unserer Kanzlei ist dauerhaft in Dublin ansässig und begleitet Wohnung, Konto, Behörden und Alltag persönlich — ohne Umweg über Partnernetzwerke.

Ehrlich

Und wenn Irland nicht passt?

Dann sagen wir es Ihnen offen. Wenn Ihre Konstellation in Irland nicht belastbar ist, verkaufen wir Ihnen kein Ausweichland — sondern erklären nachvollziehbar, warum wir abraten.

FAQ

Häufige Fragen zu Privatinsolvenz Irland, COMI, Anerkennung und Restschuldbefreiung.

Ist eine Privatinsolvenz Irland für jeden Schuldner geeignet?+

Nein. Eine Privatinsolvenz Irland ist kein Standardprodukt. Entscheidend sind Schuldenhöhe, Gläubigerstruktur, Forderungsarten, Wohnsitz, COMI, Vermögen, Einkommen, Unterlagen und die Frage, ob die gewählte EU-Strategie tatsächlich belastbar umgesetzt werden kann.

Ab welcher Schuldenhöhe ist eine Privatinsolvenz Irland sinnvoll?+

Als Orientierung: Ab etwa 60.000 € Gesamtverschuldung stehen die Kosten des Verfahrens — Gerichts- und Verfahrenskosten, COMI-Aufbau, Lebenshaltung in Irland, anwaltliche Begleitung — in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Entlastung. Darunter ist häufig eine außergerichtliche Einigung oder die deutsche Privatinsolvenz der bessere Weg. Eine feste Untergrenze gibt es nicht; entscheidend bleibt die Erstprüfung im Einzelfall.

Was kostet das Erstgespräch?+

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient der strukturierten Prüfung Ihrer Ausgangslage. Eine Kostenbindung entsteht erst, wenn Sie sich bewusst für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden.

Warum hat Kanzlei Consilium ein Büro in Dublin?+

Privatinsolvenz Irland ist eine der meistgenutzten EU-Insolvenz-Optionen. Ein Mitarbeiter unserer Kanzlei ist dauerhaft vor Ort in Dublin und koordiniert Irland-Verfahren direkt mit dem Insolvency Service of Ireland (ISI).

Was bedeutet COMI — und warum ist das so wichtig?+

COMI steht für den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen. Bei Privatinsolvenz Irland muss der COMI tatsächlich in Irland liegen. Ein Scheinwohnsitz oder eine Briefkastenadresse ersetzt keine tragfähige Strategie — und kann das gesamte Verfahren gefährden.

Kann eine Restschuldbefreiung garantiert werden?+

Nein. Seriöse Beratung verspricht keine garantierte Entschuldung. Ziel der Prüfung ist, Chancen, Risiken, Unterlagenlücken, COMI-Fragen und die nächsten Schritte realistisch einzuordnen.

Welche Laufzeit ist bei der Privatinsolvenz in Irland realistisch?+

Privatinsolvenz Irland ca. 1 Jahr. Davor liegt eine COMI-Verlegung von rund sechs Monaten. Diese Angaben sind Orientierung — entscheidend bleiben COMI, Unterlagen, Einkommen, Vermögen und gerichtliche Einordnung.

Ist eine Privatinsolvenz Irland bei Steuerschulden oder deliktischen Forderungen geeignet?+

Nicht automatisch. Gerade bei Steuerforderungen, deliktischen Forderungen oder Geschäftsführerhaftung muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Restschuldbefreiung praktisch und rechtlich tragfähig wäre.

Prüft Kanzlei Consilium auch Alternativen zur Privatinsolvenz Irland?+

Ja. Wenn eine Privatinsolvenz Irland nicht sinnvoll erscheint, können außergerichtliche Einigungen, Verhandlungen, Ratenmodelle oder andere Schuldenstrategien realistischer sein.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Insolvenz in Irland?+

Kern ist der Personal Insolvency Act 2012 (novelliert 2015). Hinzu kommen die EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 für die europaweite Anerkennung, der Bankruptcy Act 1988 sowie der Courts and Civil Law Act 2023. Die irische Restschuldbefreiung wird darüber grundsätzlich in allen EU-Staaten anerkannt.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Insolvenz in Irland erfüllen?+

Zentral sind die Verlegung des Lebensmittelpunkts (COMI) nach Irland für zunächst rund sechs Monate, Verbindlichkeiten ab etwa 20.000 € und eine nachweisbare Zahlungsunfähigkeit. Die Gerichtsgebühr liegt bei rund 200 €. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall belastbar erfüllbar sind, prüfen wir vorab im kostenlosen Erstgespräch.

Welche Schulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst?+

In der Regel nahezu alle: Steuerforderungen, Kredite, Kreditkarten-, Bank- und Geschäftsschulden, Bürgschaften, Miet-, Versorger- und Sozialversicherungsforderungen, Leasing und Inkasso. Anders als in Deutschland (§ 302 InsO) können grundsätzlich auch zivilrechtliche deliktische Forderungen erfasst sein, soweit keine strafrechtliche Geldbuße verhängt wurde. Die Einordnung erfolgt einzelfallbezogen.

Welche Schulden bleiben von der Restschuldbefreiung ausgenommen?+

Unterhaltsverpflichtungen, von einem Strafgericht verhängte Geldbußen, nach Verfahrenseröffnung neu entstandene Schulden sowie bestimmte Studienkredite. Bei besicherten Forderungen bleibt der durch die Sicherheit gedeckte Teil bestehen.

Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag (RLE) in Irland?+

Irland kennt keine starren Freigrenzen, sondern die Reasonable Living Expenses (RLE) des ISI. Set Costs beginnen bei rund 1.178,84 € (Einzelperson) bzw. 1.918,70 € (Paare) monatlich (Stand 10/2025); angemessene Wohnkosten, Transport, Kinderbetreuung und Versicherungen kommen hinzu. Die Werte sind Orientierung und werden individuell berechnet.

Was passiert, wenn mein Einkommen über dem RLE liegt?+

Dann kann ein Income Payment Agreement (IPA) nach dem Bankruptcy Act 1988 greifen, das überschüssige Beträge für bis zu drei Jahre einbezieht. Bleiben Sie innerhalb der RLE, entsteht in der Regel kein IPA. Einkommensänderungen sind unverzüglich zu melden und vollständig offenzulegen.

Darf ich während der Insolvenz Geschäftsführer oder freiberuflich tätig sein?+

Bei einer irischen Limited ist eine Director-Tätigkeit ohne gerichtliche Genehmigung (Section 132 Companies Act 2014) grundsätzlich untersagt; eine Genehmigung kann beantragt werden. Bei ausländischen Gesellschaften (z. B. deutsche GmbH, spanische SL, lettische SIA) bestehen in der Regel keine Einschränkungen. Freiberufliche Tätigkeit ist möglich – alle Einkünfte sind offenzulegen und fließen in die RLE-Berechnung ein.

Darf ich während der irischen Insolvenz reisen?+

Ja. Als EU-Bürger genießen Sie über die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG Reisefreiheit; eine Privatinsolvenz ist keine Freiheitsstrafe. Kürzere Reisen bis etwa drei Wochen sind unproblematisch; bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Personal Insolvency Practitioner, damit der COMI in Irland nicht gefährdet wird.

Wie läuft der Insolvenzantrag in Irland ab?+

Von der kostenlosen Erstprüfung über die rund sechsmonatige COMI-Verlegung, die praktische Organisation (Wohnung, PPS-Anmeldung, Bankkonto) und das PIP-Gutachten bis zur Antragseinreichung, ISI-Stellungnahme und überwiegend digitalen Gerichtsverhandlung. Ab der Insolvenzerklärung läuft die 12-monatige Wohlverhaltensphase; danach folgt der Discharge im Regelfall automatisch.

Welche Pflichten habe ich während des Verfahrens?+

Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, unverzügliche Meldung von Änderungen (Einkommen, Adresse, Vermögen, Erbschaften), zeitnahe Vorlage angeforderter Unterlagen, eine angemessene Erwerbstätigkeit bzw. ernsthafte Jobsuche sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen – meist digitalen – Terminen.

Was passiert bei Änderungen meiner finanziellen Situation?+

Verbesserungen wie Verschlechterungen sind dem Personal Insolvency Practitioner unverzüglich zu melden; die Zahlungen werden neu berechnet, die RLE-Grenzen gelten weiter. Eine Einkommensverbesserung gefährdet die Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht; bei unverschuldeten Notlagen zeigen die Gerichte in der Regel Verständnis.

Wie wirkt sich das Verfahren auf mein Arbeitsverhältnis aus?+

Eine Privatinsolvenz ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Häufig besteht keine generelle Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber; Ausnahmen können bei Tätigkeiten mit Vermögensverwaltung bestehen (z. B. Bank, Versicherung, Treuhand). Eine Pfändung erfolgt nur in Höhe des pfändbaren Teils; unterhalb des RLE regelmäßig gar nicht.

Wie wird die Insolvenz in Irland bekanntgemacht?+

Über das öffentliche Register des Insolvency Service of Ireland (isi.gov.ie) und das Amtsblatt Iris Oifigiúil – beides außerhalb Irlands im Alltag meist ohne Bedeutung. Eine gesonderte Eintragung der irischen Insolvenz in deutschen oder österreichischen Registern erfolgt nach derzeitiger Praxis nicht.

Was passiert nach der Restschuldbefreiung mit Schufa & Co.?+

Nach dem Discharge können Sie in der Regel die Löschung nicht mehr erforderlicher negativer Einträge verlangen (u. a. EU-VO 2015/848, Art. 17 DSGVO, § 35 BDSG) und erlangen grundsätzlich Ihre Geschäfts- und Kreditfähigkeit zurück. Die Speicherdauer nach einer Restschuldbefreiung ist Gegenstand aktueller Rechtsprechung. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was passiert mit meinem Vermögen während des irischen Verfahrens?+

Pfändbares Vermögen geht mit der Adjudication auf den Official Assignee über und kann zur Gläubigerbefriedigung verwertet werden. Geschützt bleiben notwendiger Hausrat, Arbeitsmittel und angemessene persönliche Gegenstände. Immobilien und größere Vermögenswerte werden im Erstgespräch offen besprochen — wer Vermögen verschweigt, riskiert die Restschuldbefreiung.

Kann ich nach der Verfahrenseröffnung nach Deutschland zurückkehren?+

Maßgeblich ist, dass der COMI im Zeitpunkt der Antragstellung nachweisbar in Irland liegt. Während des Verfahrens bestehen Mitwirkungs- und Erreichbarkeitspflichten gegenüber dem Official Assignee. Ein vorschneller, vollständiger Rückzug kann die Beweislage und im Ernstfall die Anerkennung schwächen — der richtige Zeitpunkt wird daher im Einzelfall geplant, nicht pauschal zugesagt.

Können Gläubiger die irische Zuständigkeit anfechten?+

Ja. Gläubiger können die internationale Zuständigkeit angreifen, wenn sie belegen, dass der COMI tatsächlich nicht in Irland lag. Solche Angriffe scheitern regelmäßig an einer sauber dokumentierten, real gelebten Verlagerung — und genau daran arbeitet die Vorbereitung von Anfang an. Bei einer Briefkasten-Konstruktion wäre das Risiko dagegen erheblich.

Was ist der Unterschied zwischen Bankruptcy und einem Personal Insolvency Arrangement (PIA)?+

Bankruptcy ist das gerichtliche Insolvenzverfahren mit automatischem Discharge nach rund zwölf Monaten. Ein PIA ist eine geregelte Vereinbarung mit den Gläubigern über einen zugelassenen Personal Insolvency Practitioner — es kann mehrere Jahre laufen, erlaubt aber unter Umständen den Erhalt bestimmter Vermögenswerte. Welcher Weg passt, hängt von Vermögen, Einkommen und Gläubigerstruktur ab und wird in der Erstprüfung eingeordnet.

Kann ich während des Verfahrens ein Bankkonto in Irland führen?+

Ja. Ein irisches Konto ist nicht nur zulässig, sondern als Teil der gelebten COMI-Substanz ausdrücklich sinnvoll. Einschränkungen gelten bei Kreditaufnahme: Ab einer gesetzlichen Schwelle muss der Kreditgeber über die laufende Insolvenz informiert werden. Mit dem Discharge entfallen diese Beschränkungen.

Was kostet eine Privatinsolvenz in Irland insgesamt?+

Die Gesamtkosten setzen sich aus Gerichts- und Verfahrenskosten, den realen Lebenshaltungs- und Wohnkosten für den COMI-Aufbau sowie der anwaltlichen Begleitung zusammen. Seriös lässt sich das erst nach der Erstprüfung beziffern, weil Schuldenbild und Ausgangslage den Aufwand bestimmen. Die Erstprüfung selbst ist kostenlos — eine Kostenbindung entsteht erst mit bewusster Mandatierung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Privatinsolvenz Irland anfragen — Antwort in 6 Stunden.

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einschätzung zur Insolvenz in Irland – diskret, kostenlos und ohne Verpflichtung. Was finanziell auf Sie zukommt: ehrliche Kostenaufstellung

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Alexander Maria, Director Kanzlei Consilium
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