Was kostet ein EU-Führerschein über Kanzlei Consilium?+
Die EU-Führerschein Kosten beginnen bei 3.100 € für Irland sowie jeweils 2.900 € für Rumänien und Zypern. Enthalten sind Fahrstunden und Prüfungsgebühren sowie die Organisation und Begleitung vor Ort. Nicht enthalten sind Ihre Reise- und Aufenthaltskosten sowie einzelne Behördengebühren, die je nach Land unterschiedlich anfallen.
Warum ist Irland teurer als Rumänien und Zypern?+
Der Ablauf ist in allen drei Ländern gleich aufgebaut — Theorie- und praktische Prüfung fallen überall an. In Irland liegt das Preisniveau für Fahrstunden, Behördenleistungen und Aufenthalt höher. Der Unterschied von 200 € bildet diesen Mehraufwand ab.
In welcher Sprache lege ich die Prüfung ab?+
In Irland und Rumänien legen Sie die Theorieprüfung auf Deutsch ab, auf Zypern auf Englisch. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind für den Ablauf nicht erforderlich. Zu den Behördenterminen werden Sie zusätzlich begleitet.
Muss ich wirklich im Ausland wohnen?+
Ja. Ein EU-Staat darf eine Fahrerlaubnis grundsätzlich nur an Personen ausstellen, die dort ihren ordentlichen Wohnsitz haben — in der Regel mindestens 185 Tage im Jahr. Eine Meldebescheinigung allein genügt dafür nicht. Deutsche Fahrerlaubnisbehörden prüfen, ob der Wohnsitz tatsächlich bestand, und können die Anerkennung sonst versagen. Wann eine Fahrerlaubnis in Deutschland gilt, zeigt Schritt für Schritt die Seite
EU-Führerschein Anerkennung in Deutschland.
Is this about buying a driver's license?+
Nein. Kanzlei Consilium verkauft keine Führerscheindokumente. Die Dienstleistung betrifft Beratung, Organisation, Unterlagen und Begleitung beim regulären Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausstellerstaat.
Sind Flug und Hotel im Preis enthalten?+
Nein. An- und Rückreise sowie die Unterkunft organisieren und zahlen Sie selbst. Die Termine werden mit Ihren Reisedaten abgestimmt; die Abholung vom Flughafen und der Transfer zum Hotel sind enthalten.
Wie oft muss ich anreisen?+
Der Ablauf ist auf zwei Termine vor Ort ausgelegt: einen für Anmeldung und Behördengänge, einen für Fahrstunden und Prüfung. Wie viele Aufenthalte darüber hinaus nötig sind, hängt von Ihrem Fall und von der Wohnsitzvoraussetzung ab.
Welche Unterlagen brauche ich vorab?+
Für alle drei Länder: Reisepass oder Personalausweis und zwei biometrische Passbilder. Dazu je nach Land Einkommensnachweise, ein Kontoauszug, eine Kopie der Krankenkassenkarte oder ein Arbeitsvertrag. Die genaue Liste erhalten Sie nach der Erstprüfung.
Kann ich in Zypern einen Führerschein machen, wenn ich schon einmal einen hatte?+
Nein. Zypern erteilt aufgrund nationaler Bestimmungen ausschließlich Erstführerscheine — also nur an Personen, die noch nie zuvor eine Fahrerlaubnis besessen haben. Die Behörden gleichen dies vor der Prüfung routinemäßig über das europäische Register EUCARIS ab. Frühere oder bestehende Fahrerlaubnisse schließen den Erwerb in Zypern aus.
Kann ich den Führerschein trotz laufender Sperrfrist erwerben?+
Nein. Eine in Deutschland verhängte Sperrfrist muss vollständig abgelaufen sein, bevor ein rechtmäßiger Erwerb im EU-Ausland möglich ist. Wird eine laufende Sperre umgangen, wird die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt. Kanzlei Consilium begleitet solche Fälle nicht.
Warum steht bei den Preisen „ab"?+
Weil der Aufwand vom Einzelfall abhängt — etwa von Ihrer Ausgangslage, dem Fahrstundenbedarf und der Terminlage vor Ort. Die genannten Beträge sind der Ausgangspunkt für den regulären Ablauf. Was in Ihrem Fall konkret anfällt, nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, bevor Kosten entstehen.
How much does the initial consultation cost?+
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Ausgangslage zu verstehen und eine erste realistische Einordnung zu geben — bevor Kosten entstehen.
Gibt es eine Garantie?+
Nein. Eine Garantie wird nicht gegeben. Ob eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab — insbesondere davon, ob ein echter ordentlicher Wohnsitz bestand und ob eine laufende Sperre umgangen wurde.
Was passiert, wenn mein Fall nicht geeignet ist?+
Dann sagen wir Ihnen das im Erstgespräch. Kanzlei Consilium begleitet keine Fälle, bei denen die Wohnsitzvoraussetzung nach unserer Einschätzung nicht erfüllbar ist, und keine Umgehung einer laufenden Sperre.